• FRIESE & REBER

    RECHTSANWALTSKANZLEI

    in Hürth bei Köln

  • Herzlich willkommen auf der Homepage der

    Rechtsanwaltskanzlei Friese und Reber

     

    Sie haben ein rechtliches Problem? Sie brauchen eine Rechtsberatung?

     

    Egal, ob Privatperson, Unternehmen oder Organisation. Hier finden Sie Ihren kompetenten Ansprechpartner für eine erfolgreiche juristische Vertretung.

     

    Wir sind eine seit dem Jahre 1986 bestehende Anwaltskanzlei in Hürth bei Köln mit derzeit drei Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen. Gemeinsam decken wir das gesamte Spektrum der juristischen Dienstleistungen ab.

     

    Wir sind bundesweit tätig. Selbst wenn Sie nicht in der Umgebung ansässig sind, sind wir für Sie über E-Mail, Fax und Telefon jederzeit erreichbar.

     

    Wir arbeiten zu den gesetzlichen Gebühren und Bedingungen aller Rechtsschutzversicherungen und bei wirtschaftlicher Not auch im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

     

    Unter dem Punkt Rechtsberatung erfahren Sie mehr über die Rechtsgebiete und den jeweils zuständigen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin.

     

  • Rechtsanwälte

  • Walter Friese:

    Rechtsanwalt und Dipl. Betriebswirt

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    Herr Rechtsanwalt Friese ist in Hürth aufgewachsen. Nach seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Köln, dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Köln und dem Referendariat im Landgerichtsbezirk Köln ist Herr Friese seit 1986 als Rechtsanwalt in Hürth tätig. Er ist Gründer der Anwaltskanzlei Friese & Reber. Als Betriebswirt und Anwalt ist Herr Friese mit allen Bereichen des Steuerrechts vertraut.

  • Martina Friese:

    Rechtsanwältin

    zugleich Fachanwältin für Verkehrsrecht

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    Frau Rechtsanwältin Friese ist in der Nähe von Münster aufgewachsen. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster und dem Referendariat im Landgerichtsbezirk Hamm war sie zunächst fast 10 Jahre beim ADAC in Köln tätig, bevor sie 1997 in die Kanzlei ihres Mannes wechselte. Frau Rechtsanwältin Friese ist seit 2006 durch die Rechtsanwaltskammer Köln berechtigt, aufgrund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen, die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen. Selbstverständlich bildet sie sich im Bereich des Verkehrsrechts regelmäßig fort, um Ihnen durch die aktuelle Rechtsprechung beste Dienste leisten zu können.

  • Annette Reber:

    Rechtsanwältin

    Fachanwältin für Verkehrsrecht

    Fachanwältin für Familienrecht

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    Frau Rechtsanwältin Annette Reber ist seit dem Jahre 1998 als Rechtsanwältin zugelassen und seitdem in der Anwaltskanzlei Friese tätig. Sie ist seit dem Jahre 2003 durch die Rechtsanwaltskammer Köln berechtigt, aufgrund der nachgewiesenen theoretischen und praktischen Kenntnisse und Erfahrungen, die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zu führen. Seit dem Jahr 2017 ist sie auch Fachanwältin für Verkehrsrecht. Des Weiteren beschäftigt sich Frau Rechtsanwältin Reber seit Beginn ihrer Rechtsanwaltstätigkeit schwerpunktmäßig mit Arbeits- und Erbrecht.

  • Rechtsberatung

  • Arbeitsrecht

    Frau Rechtsanwältin Reber berät Sie gerne auf allen Gebieten des Arbeitsrechtes. Sie ist seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwältin im Jahre 1998 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes tätig und verfügt über eine umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet.

     

    Tätigkeitsbereiche:

    • Beratung und Vertretung vor den Arbeitsgerichten bei Kündigung und sonstigen Streitigkeiten
      zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Abfindung, Abmahnung, Gehalt, Zeugnis)
    • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen
    • Gestaltung und Überprüfung von Geschäftsführerverträgen
    • Alltägliche Fragen des Arbeitsrechtes
      (Mobbing, Versetzung, Urlaubsgewährung- und abgeltung, Mutterschutz und Elternzeit etc.)

     

    Bitte kontaktieren Sie Frau Rechtsanwältin Reber für ein erstes Gespräch unter der Rubrik „Kontakt“.

  • Erbrecht

    Frau Rechtsanwältin Reber berät Sie gerne auf allen Gebieten des Erbrechts. Sie ist seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwältin im Jahre 1998 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Erbrechtes tätig und verfügt über eine umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet.

     

    Tätigkeitsbereiche

    • Testamentsgestaltung, Erbvertrag
    • Erbauseinandersetzung (z.B. Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften)
    • Pflichtteilsrecht
    • Lebensversicherung, Schenkungen

     

    Bitte kontaktieren Sie Frau Rechtsanwältin Reber für ein erstes Gespräch unter der Rubrik „Kontakt“.

  • Familienrecht

    Benötigen Sie familienrechtliche Beratung und Sie sind auf der Suche nach einer erfahrenen Rechtsanwältin für Familienrecht?

    Frau Rechtsanwältin Reber steht Ihnen als zuverlässige Fachanwältin gerne zur Verfügung.

     

    Frau Rechtsanwältin Reber ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht und bildet sich im Bereich des Familienrechtes regelmäßig fort, um für ihre Mandanten/Mandantinnen stets auf dem Wissenstand der aktuellen Rechtsprechung zu sein.

     

    • Ehescheidung
    • Gestaltung von Eheverträgen
    • Unterhalt (Kindes-, Ehegatten- und Elternunterhalt)
    • Vermögensauseinandersetzungen/Zugewinn
    • Sorge- und Umgangsrecht
    • Vaterschaftsanfechtung, Abstammung, Adoption etc.
    • Ehewohnung und Hausrat
    • Auseinandersetzung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der eingetragenen
      Lebensgemeinschaft
    • internationales Familienrecht (u.a. Scheidungen türkischer oder iranischer Staatsangehöriger in Deutschland nach dem Recht des Heimatlandes)

     

    Bitte kontaktieren Sie Frau Rechtsanwältin Reber für ein erstes Gespräch unter der Rubrik „Kontakt“.

  • Mietrecht

    Frau Rechtsanwältin Reber berät Sie gerne bei mietrechtlichen Problemen, ob nun als Mieter oder Vermieter. Sie ist seit ihrer Zulassung zur Rechtsanwältin im Jahre 1998 auf dem Gebiet des Mietrechtes tätig und verfügt über eine umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet.

     

    Tätigkeitsbereiche:

    • Kündigung des Mietverhältnisses
    • Kündigung wegen Eigenbedarf
    • Räumungsklagen
    • Aufhebungsverträge
    • Abmahnungen
    • Mängel der Mietsache

     

    Bitte kontaktieren Sie Frau Rechtsanwältin Reber für ein erstes Gespräch unter der Rubrik „Kontakt“.

  • Verkehrsrecht

    Sie sind auf der Suche nach einer erfahrenen Rechtsanwältin für Verkehrsrecht?

     

    Rechtsanwältin Martina Friese steht Ihnen als zuständige und zuverlässige ADAC-Vertragsanwältin zur Verfügung.

     

    Bei ihrer juristischen Tätigkeit beschränkt Frau Friese sich ausschließlich auf das Fachgebiet des Verkehrsrechts. Durch die Spezialisierung und Erfahrung kann sie in besonders effizienter Weise für Sie tätig sein.

     

     

    Das verkehrsrechtliche Mandat umfasst u.a.

     

    - die vollständige Unfallabwicklung;

     

    Kein Unfall ohne Anwalt. Um Komplikationen auch bei scheinbar eindeutiger Sachlage zu vermeiden, sollte ein Unfallgeschädigter lieber gleich einen Anwalt aufsuchen. Versicherungen haben als Wirtschaftsunternehmen natürlich ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen im Auge und nicht Ihre. Hierfür wird an verschiedenen Stellen versucht, Ihren Schadenersatz gering zu halten. Mögliche Ansprüche werden verschwiegen oder als unberechtigt zurückgewiesen. Eine rechtliche Aufklärung findet nicht statt. Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und Nutzungsausfall werden nur gezahlt, wenn entsprechende Forderungen gestellt werden.

     

    Benötigen Sie einen Rat zu einem aktuellen Fall?

     

    Wenn Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Rechte aus einem Verkehrsunfall beauftragen wollen und aus Zeitgründen keinen Termin vereinbaren können, so reicht zunächst die Überlassung einer Kopie der Unfallmitteilung der Polizei mit einer Telefonnummer für ergänzende Fragen.

     

    Unfall melden

     

    Senden Sie uns jetzt Ihre Anfrage und wir melden uns in kürzester Zeit bei Ihnen.

     

    Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne persönlich in der Kanzlei. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

     

    Wichtig:

     

    Sie haben Anspruch auf:

    • einen eigenen Sachverständigen, sofern es sich nicht um einen erkennbaren Bagatellschaden
      (vorher Rücksprache mit Ihrem Anwalt) und

    • einen eigenen Anwalt Ihrer Wahl.

     

    Die Sachbearbeiter der Versicherung verfügen über hohe fachliche Kompetenz. Sie sollten Gleichheit auf Augenhöhe herstellen. Das stellen wir sicher und verhindern, dass Ihnen Leistungen vorenthalten bleiben.

     

    Die Kosten unserer Beauftragung muss bei einem fremdverschuldeten Unfall der Versicherer des Unfallgegners in voller Höhe zahlen.

     

     

    - Bußgeldsachen (geblitzt, Fahrverbot, Rotlichtverstoß, Handynutzung u.a.),

     

    Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, so ist die Beachtung der zweiwöchigen Einspruchsfrist unbedingt einzuhalten. Nehmen Sie also möglichst zeitnah Kontakt zu dem Anwalt Ihres Vertrauens auf.

     

    Akteneinsicht erhalten Sie nur über einen Anwalt. Grundsätzlich gilt die Lebensweisheit „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“. Erst nach Akteneinsicht ist zu entscheiden, ob und ggf. welche Einlassung abgegeben werden soll.

     

     

    Bußgeldbescheid prüfen lassen

     

    Die Beauftragung in Bußgeldverfahren eignet sich in besonderem Maße per E-Mail, Fax oder Telefon, da eine abschließende Beurteilung erst nach Akteneinsicht möglich ist. Wenn Sie also aus Gründen der Zeitersparnis nicht in der Kanzlei vorbeikommen möchten, so reicht es grundsätzlich, wenn Sie mir zunächst eine Kopie des Bußgeldbescheides oder des Anhörungsbogens mit einer Telefonnummer für ergänzende Fragen und – sofern vorhanden – die Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung übersenden.

     

    Bei drohendem Fristablauf setzen Sie sich bitte unbedingt zugleich telefonisch mit uns in Verbindung!

     

    Selbstverständlich vereinbaren wir aber auch gerne einen persönlichen Termin in der Kanzlei.

     

     

    - die strafrechtliche Verteidigung (Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung,
    Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung, Trunkenheits-oder sonstige Fahrt unter Einfluss von Drogen etc.)

     

    - Autokauf/Reparatur,

     

    - den drohenden Führerscheinentzug bei Bedenken gegen die Fahreignung.

  • Weitere Rechtsgebiete

    Frau Rechtsanwältin Reber berät Sie und hilft Ihnen auf Grund ihrer langjährigen Erfahrung gerne auch in folgenden Tätigkeitsbereichen:

    • Arzthaftungsrecht (u.a. Behandlungsfehler)
    • Baurecht (z.B. Baumängel, Haftung)
    • Bußgeldsachen (Abstand, Geschwindigkeit, Fahrverbot, Handy, Rotlicht pp.)
    • Kaufrecht (Mängel, Nachbesserung, Rücktritt pp.)
    • Mahnwesen
    • Schadenersatzrecht
    • Schmerzensgeldrecht
    • Strafrecht (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht, Trunkenheit)
    • Unfallregulierung
    • Verkehrsordnungswidrigkeiten
    • Verkehrsunfallflucht
    • Inkasso/Forderungseinzug
    • Abwendung nicht berechtigter Forderungen

     

    Bitte kontaktieren Sie Frau Rechtsanwältin Reber für ein erstes Gespräch unter der Rubrik „Kontakt“.

  • Steuerberatung

    Sie benötigen eine betriebswirtschaftliche und/oder steuerliche Beratung?

     

     

    Herr Rechtsanwalt Walter Friese steht Ihnen als Anwalt und Dipl.-Betriebswirt hierzu gerne zur Verfügung.

    Er berät und vertritt Sie in Ihren steuerlichen Angelegenheiten:

    • steuerliche Gestaltungsberatung
    • Erstellung von Steuererklärungen für private Personen und Firmen
    • Einlegung von Rechtsbehelfen
    • Prozessführung vor den Finanzgerichten
    • Verteidigung in Steuerstrafsachen

  • Aktuelles

  • Ihr Anliegen

     

    Montag bis Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

     

    Weitere Termine nach Vereinbarung

     

    Bitte geben Sie mit an, ob eine Rechtsschutzversicherung vorliegt.

  • Sekretariat

    Die Mitarbeiter des Sekretariates stehen Ihnen bei Fragen und Terminvereinbarungen sehr gerne und kompetent zur Verfügung.

     

    Bürozeiten:

    Montag bis Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

     

    Weitere Termine nach Vereinbarung

     

    Telefon: 02233 - 208940

    Telefax: 02233 - 2089444

    info@anwaltskanzlei-friese.de

     

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    Jamie-Lee Kubatta                         

    Rechtsanwaltsfachangstellte               

  • Anfahrt

  • Impressum

    Pflichtangaben nach § 5 Telemediengesetz (TMG).

    Anbieter:

    Kanzlei Friese & Reber
    Walter Friese
    Am Waldschlößchen 2a
    50354 Hürth-Berrenrath

     

    Telefon: 02233 - 208940

    Telefax: 02233 - 2089444

    E-Mail: kanzlei-friese@adac-vertragsanwalt.de / info@anwaltskanzlei-friese.de
    Internet: www.kanzlei-friese.adac-vertragsanwalt.de / www.anwaltskanzlei-friese.de

     

    Zuständige Aufsichtsbehörde:

    Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Str. 30, 50668 Köln
    Tel: 0221 - 9730100, Fax: 0221 - 97301050
    Rechtsanwalt Friese ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln

     

    Berufsbezeichnung:

    Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

     

     

    Berufsrechtliche Regelungen:

    Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
    Fachanwaltsordnung (FAO)
    Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
    Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
    Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
    Die Regelungen können unter http://www.brak.de/seiten/06.php bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eingesehen werden

     

    Hinweis: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind auf Grund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

     

    Berufshaftpflichtversicherung:

    AXA Versicherung AG

    Colonia-Allee 10-20

    51067 Köln

     

    Umsatz-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:

    keine

     

    Außergerichtliche Streitschlichtung:

    Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr.3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de. (Email: schlichtungsstelle@brak.de)

     

     

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    Hinweis für Online-Dienstverträgen

    Es besteht eine Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/