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    <title>Kanzlei Friese &amp; Reber</title>
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    <item>
      <title>Zum Thema: Familienrecht</title>
      <pubDate>Tue, 15 Dec 2015 15:00:00 -0800</pubDate>
      <link>https://www.anwaltskanzlei-friese.de/blog/zum-thema-familienrecht</link>
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      <description>&lt;h3&gt;&lt;div&gt;&lt;span style="font-size: 80%;"&gt;Unterhalt: Vereinbarungen zum Trennungsunterhalt&lt;/span&gt;&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;&lt;span style="font-size: 80%;"&gt;stehen unter strenger Kontrolle&lt;/span&gt;&lt;/div&gt;&lt;/h3&gt;&lt;div&gt;
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&lt;p style="text-align: -webkit-left;"&gt;Werden die Folgen von Trennung und Scheidung in einem notariell beurkundeten Vertrag geregelt, sollte anzunehmen sein, dass nichts weiter zu klären ist. Das ist aber nicht der Fall.&lt;/p&gt;
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&lt;p style="text-align: -webkit-left;"&gt;Besonders kritisch beleuchtet die Rechtsprechung in derartigen Verträgen die Regelungen zum Trennungsunterhalt. Das ist der Unterhalt, den ein Ehegatte in der Zeit ab der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung verlangen kann.&lt;/p&gt;
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&lt;p style="text-align: -webkit-left;"&gt;Im Gesetz geregelt ist, dass auf Trennungsunterhalt nicht verzichtet werden kann. Geschieht dies doch, ist ein solcher Verzicht unwirksam. Vereinbarungen zum Trennungsunterhalt können demnach unproblematisch geschlossen werden, soweit danach mehr Unterhalt zu zahlen ist als gesetzlich geschuldet. Aber auch ein Unterschreiten des gesetzlichen Trennungsunterhalts ist möglich, nur darf der so erfolgende Verzicht nicht zu groß sein. Daher ist es nicht zulässig, einfach einen pauschalen Betrag als Trennungsunterhalt zu vereinbaren. Vielmehr muss auch geklärt werden, welcher Unterhalt regulär verlangt werden könnte. Denn nur dann wird klar, in welchem Maße durch die Vereinbarung auf Unterhalt verzichtet wird und ob dieser Verzicht in der konkreten Situation zulässig ist.&lt;/p&gt;
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&lt;p style="text-align: -webkit-left;"&gt;Auch eine Kompensation mit anderen Regelungspunkten ist nicht möglich. Es kann also nicht ein Verzicht auf Trennungsunterhalt dadurch gerechtfertigt...&lt;a href=https://www.anwaltskanzlei-friese.de/blog/zum-thema-familienrecht&gt;Read More&lt;/a&gt;</description>
    </item>
    <item>
      <title>Zum Thema: Sonstiges</title>
      <pubDate>Tue, 15 Dec 2015 15:00:00 -0800</pubDate>
      <link>https://www.anwaltskanzlei-friese.de/blog/zum-thema-sonstiges</link>
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      <description>&lt;h3&gt;&lt;div&gt;&lt;span style="font-size: 80%;"&gt;Lockangebote: Als lieferbar beworbene Artikel müssen auch tatsächlich lieferbar sein&lt;/span&gt;&lt;/div&gt;&lt;/h3&gt;&lt;p style="text-align: -webkit-left;"&gt;Wenn ein Verkäufer damit wirbt, dass er ein Produkt sofort liefern kann, muss dies auch stimmen.&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: -webkit-left;"&gt;In einem Onlineshop wurde ein Elektrofahrrad angeboten. Die Anzeige enthielt den Hinweis, dass "nur noch wenige Exemplare auf Lager" seien. Außerdem stellte der Anbieter eine Lieferzeit von zwei bis vier Tagen in Aussicht. Als nun ausgerechnet ein Rechtsanwalt zu Testzwecken ein solches Elektrofahrrad mit einer bestimmten Rahmengröße bestellte, wurde ihm mitgeteilt, dass das bestellte Rad nicht auf Lager sei, aber einen Monat später ein Nachfolgemodell auf den Markt kommen würde. Das weitere Verfahren war vorgezeichnet: Der Händler erhielt eine einstweilige Verfügung wegen eines Verstoßes gegen das Verbot von Lockangeboten. Dagegen ging der Händler in Berufung, verlor aber vor dem Oberlandesgericht Hamm. Das Angebot war wettbewerbswidrig, da das angebotene Rad nicht lieferbar war.&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: -webkit-left;"&gt;Hinweis: Derartige Lockangebote sollen Kunden dazu animieren, mit einer Kaufentscheidung nicht mehr allzu lange zu warten. Nach der Enttäuschung, dass der Artikel nicht mehr lieferbar ist, verlässt sich der Anbieter oftmals darauf, dass die unter Druck entstandene Entscheidung jedoch nicht mehr zurückgenommen und auf einen Nachfolgeartikel gewartet wird.&lt;/p&gt;
&lt;div&gt;&lt;br&gt;&lt;em&gt;Quelle: OLG Hamm, Urt. v. 11.08.2015 - 4 U 69/15&lt;/em&gt;&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;&lt;em&gt;zum Thema:&lt;/em&gt;&lt;em&gt;Sonstiges&lt;/em&gt;&lt;/div&gt;
&lt;p style="text-align: -webkit-left;"&gt;(aus: Ausgabe 12/2015)&lt;/p&gt;&lt;h3&gt;&lt;div&gt;&lt;span style="font-size: 80%;"&gt;Ordnungsbehördliche Verordnung: Stadt darf auch das Plakatieren auf privaten Flächen untersagen&lt;/span&gt;&lt;/div&gt;&lt;/h3&gt;&lt;p style="text-align: -webkit-left;"&gt;Dass wildes Plakatieren verboten ist, dürfte klar sein. Aber auch auf privaten Flächen ist viel weniger erlaubt,...&lt;a href=https://www.anwaltskanzlei-friese.de/blog/zum-thema-sonstiges&gt;Read More&lt;/a&gt;</description>
    </item>
    <item>
      <title>Zum Thema: Mietrecht</title>
      <pubDate>Tue, 15 Dec 2015 15:00:00 -0800</pubDate>
      <link>https://www.anwaltskanzlei-friese.de/blog/zum-thema-mietrecht</link>
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      <description>&lt;h3&gt;&lt;div&gt;&lt;span style="font-size: 80%;"&gt;Duldungspflicht des Mieters: Konkrete Angaben zu Modernisierungsmaßnahmen sind erforderlich&lt;/span&gt;&lt;/div&gt;&lt;/h3&gt;&lt;p style="text-align: -webkit-left;"&gt;Wie Vermieter bei Modernisierungsmaßnahmen nicht vorgehen sollten, zeigt dieser Fall.&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: -webkit-left;"&gt;Eine Vermieterin verlangte von ihren Mietern die Duldung von Modernisierungsmaßnahmen. Schließlich klagte sie die Duldung sogar ein, die jedoch aus verschiedenen Gründen unwirksam war. Zum einen konnten die Mieter aufgrund der Modernisierungsankündigung nicht erkennen, ob und weshalb es durch die geplanten Maßnahmen zu einer nachhaltigen Energieeinsparung kommen sollte. Es fehlten konkrete und nachvollziehbare Angaben. Zum anderen hätten in den Klageanträgen der erstrebte Erfolg sowie der Umfang der zu duldenden Arbeiten im Wesentlichen umrissen und umschrieben werden müssen. Dazu sind die konkret auszuführenden Arbeiten zu benennen, die die Mieter erdulden müssen. Zudem muss die Energieeinsparung nachhaltig und nicht nur geringfügig sein. Ist die beabsichtigte Maßnahme unwirtschaftlich, besteht keine Duldungspflicht für die Mieter.&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: -webkit-left;"&gt;Hinweis: Eine ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung muss die Mieter in die Lage versetzen zu erkennen, ob und weshalb es aufgrund der geplanten Maßnahmen tatsächlich zu einer nachhaltigen Energieeinsparung kommen soll. Das ist nur möglich, wenn konkrete und nachvollziehbare Angaben zur derzeitigen energetischen Beschaffenheit des Gebäudes gemacht werden.&lt;/p&gt;
&lt;div&gt;&lt;br&gt;&lt;em&gt;Quelle: AG Charlottenburg, Urt. v. 05.10.2015 - 237 C 199/15&lt;/em&gt;&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;&lt;em&gt;zum Thema:&lt;/em&gt;&lt;em&gt;Mietrecht&lt;/em&gt;&lt;/div&gt;
&lt;p style="text-align: -webkit-left;"&gt;(aus: Ausgabe 12/2015)&lt;/p&gt;&lt;h3&gt;&lt;div&gt;&lt;span style="font-size: 80%;"&gt;Endrenovierungsklauseln: Individuell vereinbarte Klauseln können Fallen enthalten&lt;/span&gt;&lt;/div&gt;&lt;/h3&gt;&lt;p style="text-align: -webkit-left;"&gt;Zu Renovierungsklauseln in vorformulierten Mietverträgen haben...&lt;a href=https://www.anwaltskanzlei-friese.de/blog/zum-thema-mietrecht&gt;Read More&lt;/a&gt;</description>
    </item>
    <item>
      <title>Zum Thema: Verkehrsrecht</title>
      <pubDate>Tue, 15 Dec 2015 15:00:00 -0800</pubDate>
      <link>https://www.anwaltskanzlei-friese.de/blog/zum-thema-verkehrsrecht</link>
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      <description>&lt;h3&gt;&lt;div&gt;&lt;span style="font-size: 80%;"&gt;Trotz 200 km/h: 50%iger Schadensersatzanspruch nach Unfall durch Bodenwelle&lt;/span&gt;&lt;/div&gt;&lt;/h3&gt;&lt;p style="text-align: -webkit-left;"&gt;Selbst eine Fahrt mit einer Geschwindigkeit von 200 km/h führt nicht zu einer Alleinhaftung desjenigen, der die Richtgeschwindigkeit überschreitet. Verletzt gleichzeitig der Träger der Straßenbaulast seine Verkehrssicherungspflicht, ist von einer hälftigen Haftungsverteilung auszugehen.&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: -webkit-left;"&gt;Auf einer Autobahn befand sich eine quer zur Fahrbahn verlaufende, 18 cm hohe Bodenwelle. Über diese fuhr ein Fahrer eines Ferrari Modena mit einer Geschwindigkeit von etwa 200 km/h. Wegen der Bodenwelle kam er von der Fahrbahn ab und verunglückte. Bereits zuvor war aufgrund der Bodenwelle ein anderer Fahrzeugführer mit seinem Fahrzeug von der Fahrbahn abgekommen und tödlich verunglückt. Der jetzt Geschädigte verlangt vom Träger der Straßenbaulast Schadensersatz.&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: -webkit-left;"&gt;Das Landgericht Aachen hat dem Geschädigten Schadensersatz in Höhe von 50 % zugesprochen. Der Straßenbaulastträger wäre verpflichtet gewesen, mit einem Verkehrsschild vor der Bodenwelle zu warnen. Jeder Verkehrsteilnehmer dürfe erwarten, dass insbesondere auf Autobahnen vor erheblichen Höhenunterschieden gewarnt werde. Hier hätten daher eine Geschwindigkeitsbegrenzung und ein Hinweis auf die Bodenwelle erfolgen müssen. Bodenwellen gefährden Verkehrsteilnehmer immer dann, wenn das Risiko eines Sprungschanzeneffekts besteht, was im vorliegenden Fall aufgrund der Feststellungen des Sachverständigen der Fall war. Dieser erklärte, dass er eine Bodenwelle auf Autobahnen im vorliegenden Ausmaß noch nie gesehen habe. Andererseits berücksichtigt das Gericht aber auch ein Mitverschulden des Pkw-Fahrers, der die auf Autobahnen geltende Richtgeschwindigkeit von 130 km/h deutlich überschritten hatte.&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: -webkit-left;"&gt;Hinweis: Immer dann, wenn die...&lt;a href=https://www.anwaltskanzlei-friese.de/blog/zum-thema-verkehrsrecht&gt;Read More&lt;/a&gt;</description>
    </item>
    <item>
      <title>Zum Thema: Arbeitsrecht</title>
      <pubDate>Tue, 15 Dec 2015 15:00:00 -0800</pubDate>
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      <description>&lt;h3&gt;&lt;div&gt;&lt;span style="font-size: 80%;"&gt;Keine Ausweichmöglichkeiten: Die Gründe für eine Kündigung sind nicht austauschbar&lt;/span&gt;&lt;/div&gt;&lt;/h3&gt;&lt;p style="text-align: -webkit-left;"&gt;Kündigungsgründe gibt es viele. Hat sich der Arbeitgeber aber einmal für einen Grund zur Kündigung entschieden, kann er diese nicht plötzlich auf einen anderen stützen.&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: -webkit-left;"&gt;Eine Arbeitgeberin wollte sich von einer Mitarbeiterin trennen. Gründe hatte sie aus ihrer Sicht genug: Es lagen sowohl betriebsbedingte als auch verhaltensbedingte Gründe vor. Tatsächlich kündigte die Arbeitgeberin der Arbeitnehmerin aufgrund des Verhaltens. Gegen diese Kündigung klagte die Arbeitnehmerin. Während des Kündigungsschutzprozesses stützte sich die Arbeitgeberin dann plötzlich auch auf betriebsbedingte Gründe. Doch so einfach geht das nicht.&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: -webkit-left;"&gt;Die Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen war unwirksam, da zunächst eine Abmahnung hätte ausgesprochen werden müssen. Und auf betriebsbedingte Kündigungsgründe durfte sich die Arbeitgeberin nicht mehr stützen. Ein Auswechseln der Kündigungsgründe ist nicht zulässig, da dieser Vorgang dadurch einen völlig anderen rechtlichen Charakter erhalten hätte.&lt;/p&gt;
&lt;p style="text-align: -webkit-left;"&gt;Hinweis: Die Arbeitgeberin hätte vorsorglich eine weitere Kündigung aus betriebsbedingten Gründen nachschieben können. Diese hätte das Gericht dann auch prüfen müssen. Innerhalb nur einer Kündigung sind die Gründe aber nicht austauschbar.&lt;/p&gt;
&lt;div&gt;&lt;br&gt;&lt;em&gt;Quelle: LAG Düsseldorf, Urt. v. 24.06.2015 - 7 Sa 1243/14&lt;/em&gt;&lt;/div&gt;
&lt;div&gt;&lt;em&gt;zum Thema:&lt;/em&gt;&lt;em&gt;Arbeitsrecht&lt;/em&gt;&lt;/div&gt;
&lt;p style="text-align: -webkit-left;"&gt;(aus: Ausgabe 12/2015)&lt;/p&gt;&lt;h3&gt;&lt;div&gt;&lt;span style="font-size: 80%;"&gt;Ungewöhnlicher Umstand: Einwurf einer Kündigung an einem Sonntag&lt;/span&gt;&lt;/div&gt;&lt;/h3&gt;&lt;p style="text-align: -webkit-left;"&gt;Ausgerechnet eine Rechtsanwaltskanzlei hat als Arbeitgeberin vergeblich versucht, eine Kündigung an einem Sonntag...&lt;a href=https://www.anwaltskanzlei-friese.de/blog/zum-thema-arbeitsrecht&gt;Read More&lt;/a&gt;</description>
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